Bewilligungsbedingungen für Stipendien
1. Zweck der Förderung
Das Stipendium soll im Wesentlichen den Lebensunterhalt des Stipendiaten sichern. Die Stiftung kann den Nachweis der zweckdienlichen Verwendung des Stipendiums verlangen.
2. Dauer der Förderung
Die Gewährung des Stipendiums endet
- mit Ablauf des Bewilligungszeitraums,
- mit Ablauf der Regelstudienzeit,
- sobald der Stipendiat das Studium beendet, das Qualifizierungsziel erreicht hat oder eine entgeltliche berufliche Tätigkeit aufnimm,
- wenn der Stipendiat von einer anderen Einrichtung finanzielle Zuwendungen erhält.
Die Förderung wird ausgesetzt,wenn der Stipendiat die geförderte Tätigkeit aus einem wichtigen Grund unterbricht. Die Unterbrechung soll nicht mehr als drei Monate dauern. Soweit die Unterbrechung mehr als drei Monate dauert, können die Förderleistungeninsgesamtwiderrufen und zurückgefordert werden.
3. Auflagen
- Über den Ausbildungsfortschritt muss die Stiftung einmal jährlich durch Vorlage eines schriftlichen Berichtes informiert werden.
- Veränderungen der persönlichen (auch Änderung der Wohnanschriftoder E-Mail-Adresse) und wirtschaftlichen Verhältnisse sind unverzüglich mitzuteilen.
- In den Bachelor-und Masterarbeiten, Dissertationen und Habilitations-schriften sowie in allen anderen Veröffentlichungen und Verlautbarungen im Zusammenhang mit der Förderung ist in angemessener Weise auf die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung hinzuweisen. Ein Exemplar ist der Stiftung zu überlassen.
4. Widerruf der Bewilligung und Rückzahlung
Die Bewilligung kann widerrufen und schon ausgezahlte Geldbeträge können zurückgefordert werden, wenn
- die Bewilligung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben erfolgte,
- mit der Bewilligung verbundene Auflagen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt werden,
- der Mittelabruf nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung erfolgt,
- die Mittel nicht zweckentsprechend verwandt werden oder nicht rechtzeitig, nicht ordnungsgemäß oder unvollständig abgerechnet werden,
- der Stipendiat sich nicht an der StarckCommunity beteiligt,
- der ehemalige Stipendiat sich nicht als Mentor zur Verfügung stellt,
- der Stipendiat seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner personen-bezogenen Daten widerruft,
- aus einem anderen wichtigen Grund Anlass zum Widerruf gegeben ist.