Bewilligungsbedingungen für Stipendien
1. Zweck der Förderung
Das Stipendium soll im Wesentlichen den Lebensunterhalt der geförderten
Person während der geförderten Zeit sichern. Die geförderte
Person soll grundsätzlich ihre volle Arbeitskraft der geförderten
Tätigkeit, Aus- oder Fortbildung widmen.
2. Dauer der Förderung
Die Gewährung des Stipendiums endet spätestens
Die Förderung wird ausgesetzt, wenn die geförderte Person die
geförderte Tätigkeit aus einem wichtigen Grund unterbricht. Die
Unterbrechung soll nicht mehr als drei Monate dauern. Soweit die Unterbrechung
mehr als drei Monate dauert, können die Förderleistungen widerrufen
werden.
3. Auflagen
- In den Abschlussarbeiten, Promotionsarbeiten und Habilitationsschriften
sowie in allen anderen Veröffentlichungen und Verlautbarungen im
Zusammenhang mit der Förderung ist in angemessener Weise auf die
finanzielle Unterstützung durch die Stiftung hinzuweisen. Ein Exemplar
der jeweiligen Forschungs- und Abschlussarbeit ist der Stiftung zu überlassen.
- Veränderungen der persönlichen (auch Adressänderungen)
und wirtschaftlichen Verhältnisse sind unverzüglich mitzuteilen.
- Wurde ein Familienzuschlag gewährt, muss die Stiftung informiert
werden, sobald das monatliche Einkommen des Lebenspartners den Selbstbehalt
nach der Düsseldorfer Tabelle, gegenwärtig 890 Euro, übersteigt.
- Über den Ausbildungsfortschritt muss die Stiftung einmal jährlich
durch Vorlage eines Berichtes schriftlich informiert werden.
4. Widerruf der Bewilligung und Rückzahlung
Die Bewilligung kann widerrufen und schon ausgezahlte Beträge können
zurückgefordert werden, wenn
- die Bewilligung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben
im Antrag erfolgte,
- mit der Bewilligung verbundene Auflagen nicht oder nicht innerhalb der
gesetzten Frist erfüllt werden,
- der erste Mittelabruf nicht innerhalb von sechs bis zwölf Monaten
nach der Bewilligung erfolgte,
- die Mittel nicht zweckentsprechend verwandt wurden oder nicht rechtzeitig,
nicht ordnungsgemäß oder unvollständig abgerechnet wurden
oder
- aus wichtigen Gründen Anlass zum Widerruf gegeben ist.