Namensgeber

Porträt von Gerhard C. StarckDer Sohn von Hermann C. Starck und Namensgeber der Stiftung, Gerhard C. Starck, wurde am 4. April 1929 in Berlin geboren. Seine Kindheit verbrachte Gerhard C. Starck in Berlin und Potsdam. Sein Vater fürchtete infolge der Rassegesetzgebung der Nationalsozialisten um das Wohl seiner Ehefrau und seiner Kinder Gerhard und Barbara, die nach §§ 2 und 5 der Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 als "Juden oder jüdische Mischlinge" galten. Hermann C. Starck brachte seine Kinder nebst Aufsicht zur Vermeidung von Verfolgungsmaßnahmen nach Rhina, nahe der Schweizer Grenze, wo er meinte sicherzustellen, sie jederzeit auf schweizerisches Gebiet zu bringen und dort beschützen zu können.

Nach Ende des 2. Weltkriegs studierte Gerhard C. Starck zunächst Metallurgie und wechselte später zur juristischen Fakultät in Göttingen, an der er seine spätere Ehefrau Renate Oberkoxholt, die Stifterin, kennen lernte. Nach dem Staatsexamen ließ sich Gerhard C. Starck als Rechtsanwalt mit einer "Allgemeinpraxis" in Düsseldorf nieder. Nach der Wiedervereinigung kämpfte er als juristischer Berater einiger ehemals in Potsdam lebender Familien um die Restituierung sogenannter "arisierter" Grundstücke.

Er verstarb am 09.01.2000 in Düsseldorf. Seine Alleinerbin war Frau Renate Starck-Oberkoxholt, die Stifterin der Gerhard C. Starck Stiftung.